Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass die Maschine den europäischen Sicherheitsanforderungen entspricht. Sie ist Grundlage für das Inverkehrbringen von Maschinen innerhalb der EU. Der Hersteller erklärt dadurch die Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen.
Wir beraten Sie zum Thema CE-Kennzeichnung und unterstützen Sie beim Prozess der Konformitätsbewertung.
1. EG-Konformitätsbewertung nach Maschinenrichtlinie
2. Einstufung des Erzeugnisses
3. Normenrecherche
4. Risikobeurteilung
5. Zusammenstellung der technischen Unterlagen
6. Unterstützung bei der Durchführung der Internen Fertigungskontrolle
7. Unterstützung bei der EG-Konformitätserklärung und Anbringen der CE-Kennzeichnung
Die Maschinenrichtlinie fordert vom Hersteller die Erstellung einer Risikobeurteilung, welche Gefahren beim Umgang mit der Maschine aufzeigt, Maßnahmen zu deren Reduzierung beschreibt und Restrisiken deklariert. Die Risikobeurteilung ist ein integrativer Bestandteil der Produktdokumentationspflicht und im Rahmen der EG-Konformitätsbewertung durchzuführen.
Wir beraten Sie zum Thema Risikobeurteilung gerne.
1. EG-Konformitätsbewertung nach Maschinenrichtlinie
2. Einstufung des Erzeugnisses
3. Normenrecherche
4. Risikobeurteilung
5. Risikoeinschätzung
6. Maßnahmen zur Risikominderung
Die Anforderungen an Hersteller von Maschinen steigen stetig, weil diese technisch immer komplexter werden. Neue gefahren enstehen, oder bestehende erhöhen ihr Risiko. Dies gilt insbesondere auch bei Nach- oder Umrüstungen von bestehenden Maschinen. Hier benötigt der Hersteller ein Sicherheitskonzept, das abgestimmt ist auf den Umfang des Bedien- und Wartungspersonals mit der Maschine. Integraler Bestandteil dieses Sicherheitskonzeptes ist bei Anwendung von technischen Schutzmaßnahmen das Sicherheitsdesign.
Wir beraten Sie zum Thema Sicherheitskonzept gerne ausführlich.
1. Erstellung eines Sicherheitskonzeptes zur Risikominderung bei Neumaschinen
Inhärent sichere Konstruktion
2. Erstellung eines Sicherheitskonzeptes zur Risikominderung bei Um- bzw. Nachrüstung von bestehenden Maschinen
3. Sicherheitsdesign und Spezifikation der technischen Schutzmaßnahmen
Um die Maßnahmen aus der Risikobeurteilung, sowie alle Anforderungen aus dem Sicherheitskonzept bzw. dem Sicherheitsdesign umzusetzen, bedarf es qualifizierter Partner mit der Expertise entsprechender Fachkompetenz. DIe Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen gepaart mit der Expertise der Prüfung der Sicherheitsfunktionen (Verifikation) und Bewertung (Validierung) kennzeichnen die Güte der sicherheitstechnischen Betrachtung von Neumaschinen, aber auch bei wesentlichen Veränderungen von Maschinen im Bestand.
Wir beraten Sie zum Thema Systemintegration, Verifikation und Validierung gerne ausführlich.
1. Erstellung und Beschreibung eines Konzeptes zur Systemintegration
2. Um-, Nach-, sowie Erstausrüstung von Maschinen
3. Verifikation, Prüfung und Abnahmetest
4. Validierungsplan als Nachweis der fach- und sachgerechten Umsetzung aller Anforderungen an die Sicherheitsmaßnahmen